Offizielle Charity-Partnerin der Tour de Suisse 2015

Tour de Suisse 2015 Tour de Suisse 2015

Die Stiftung Wunderlampe ist offizielle Charity-Partnerin der Tour de Suisse 2015

Winterthur, Juni 2015 – Die Stiftung Wunderlampe ist an der diesjährigen Tour de Suisse als Charity-Partnerin mit am Start. Dabei kann sich die 2001 gegründete Non-Profit-Organisation einem grossen Publikum vorstellen. Einerseits geht es darum, die Bekanntheit der Stiftung und deren Zweck zu fördern, andererseits möchte die Stiftung auch Wünsche von schwer kranken oder behinderten Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Tour de Suisse erfüllen. So werden im Laufe des renommierten Velorennens quer durch die Schweiz verschiedene Wunschträume rund um den Rennbetrieb wahr werden wie zum Beispiel die Mitfahrt in einem Sanitätsfahrzeug. Die Tour de Suisse-Rennleitung leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Herzenswünschen von Kindern und Jugendlichen mit einem oft schwierigen Alltag. Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Wunderlampe reisen während der gesamten Tour von Etappe zu Etappe mit und sind jeweils am Zielort mit einem Informationsstand und einem Glücksrad präsent. Analog zur Tätigkeit der Stiftung Wunderlampe, mit der Erfüllung von Wunschträumen einen Moment der grossen Freude und des Glücks zu vermitteln, wird auch dieses spezielle Glücksrad für Jeden und Jede, die daran dreht, eine glücksvolle Überraschung parat haben. Denn bei der Stiftung Wunderlampe gibt es nur Gewinner, von den Wünschenden selber über ihre Familienangehörigen, die Betreuerinnen und Therapeuten bis zu den Wunschbegleiterinnen und -begleiter des Wunderlampe-Traumteams.

Die Stiftung Wunderlampe kurz erklärt
Die Stiftung Wunderlampe hat zum Zweck, schwerkranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen einen Herzenswunsch zu erfüllen. Diese Kinder leben in einer Welt, die geprägt ist von vielen Spitalaufenthalten, Operationen, Verzichten und Einschränkungen. In diesem schwierigen und oft auch traurigen Alltag schafft die Stiftung Wunderlampe einen Moment der Freude, einen Lichtblick, mit einem wunderschönen, unvergesslichen Erlebnis. Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 konnte die Stiftung Wunderlampe schon rund 1’400 Wünsche erfüllen. So individuell das Schicksal jedes einzelnen Kindes ist, so persönlich und voller Einfühlungsvermögen kümmert sich die Stiftung Wunderlampe um die Erfüllung jedes einzelnen Herzenswunsches. Bei der sorgfältigen Planung und Organisation einer Wunscherfüllung steht nicht nur der persönliche Kontakt zur wünschenden Person im Mittelpunkt, sondern auch der enge Austausch mit Ärzten und Betreuungspersonen. Am Tag der Wunscherfüllung begleiten die Familie sowie ein Mitglied des Traumteams das Kind. Die Privatsphäre der Betroffenen und Angehörigen bleibt stets gewahrt. Wünsche können der Stiftung Wunderlampe von den betroffenen Kindern und Jugendlichen selber oder durch deren Angehörige, Freunde, Bekannte oder Betreuer eingereicht werden.

Mit Sitz in Winterthur ist die Stiftung Wunderlampe schweizweit tätig und finanziert sich über Spenden und Gönnerbeiträge. Sie untersteht der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsbehörde des EDI und ist in allen Kantonen steuerbefreit.

 

 

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