Wer kann Herzenswünsche äussern?

 

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Wünsche von Kindern und Jugendlichen, die in der Schweiz wohnhaft sind und im Alltag aufgrund Behinderungen oder schweren und chronischen Krankheiten massiv beeinträchtigt sind. Dabei handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Krebs, Cerebral Parese, Spina Bifida oder Muskeldystrophie Duchenne oder ähnlichen Diagnosen.

Wünsche einreichen können:

  • Betroffene selber
  • Familienangehörige
  • Freunde
  • Bekannte
  • Betreuer

Ist der Herzenswunsch eingereicht, setzt sich die Stiftung Wunderlampe mit der wünschenden Person oder ihrer Familie in Verbindung, um mehr Details über den Wunsch und die Krankheit bzw. die Behinderung zu erfahren. Falls nötig, nimmt die Stiftung Wunderlampe Kontakt mit den behandelnden Ärzten/Therapeuten auf. Nach eingehender Prüfung wird der Wunsch vom Wunderlampe-Team organisiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Wunscherfüllung.

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